Windpark Zerfer Schneeberg

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ABO Wind hat bislang 151 Windkraft- und Solar-Anlagen mit mehr als 360 Megawatt Gesamtleistung in Rheinland-Pfalz errichtet. Das Unternehmen plant in der Ortsgemeinde Zerf in der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell einen Windpark mit fünf Windenergieanlagen. Die Anlagen sollen jährlich rund 69 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom produzieren, so viel verbrauchen rund 41.000 Personen in ihren Häusern und Wohnungen. Die Windkraftanlagen vermeiden den Ausstoß von 46.000 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr.

Auf dieser Website können Sie sich über den jeweils aktuellen Stand der Planungen informieren.

Entwicklung
Genehmigungs-verfahren
Aktueller Status
Errichtung
Betrieb

Aktuelles

Dezember 2023: Rodungsarbeiten haben begonnen

Die Rodungen für den Windpark Zerfer Schneeberg haben begonnen. Rodungen sind nur zwischen Oktober und Februar gesetzlich gestattet. In zwei Rodungsabschnitten werden die Arbeiten auf den hier dargestellten Flächen durchgeführt.

Der erste Abschnitt, die großflächige Fällung an den fünf Anlagenstandorten, ist bereits abgeschlossen.

Der zweite Rodungsabschnitt findet voraussichtlich im Januar 2024 statt und beinhaltet die Fällung der Randbereiche und der Zuwegungen sowie die Wurzelstockrodung an den Anlagenstandorten.

Zwischen den beiden Rodungsabschnitten werden derzeit archäologische Untersuchungen durch-geführt. Die Anlagenstandorte 1 bis 3 wurden bereits archäologisch freigegeben. 

 14. September 2023: ABO Wind lädt ein zur Infomesse Erneuerbare Energien Zerf

ABO Wind beginnt in der Ortsgemeinde Zerf in Kürze mit dem Bau des Windparks. Zusätzlich geht Ende 2023 ein Solarpark ans Netz.

ABO Wind lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein zur

Infomesse Erneuerbare Energien in Zerf
am Montag, 9. Oktober 2023, von 17 bis 20 Uhr,
in der Ruwertalhalle, In der Deeswiese, 54314 Zerf

Auf Stellwänden informieren ABO Wind zum Beispiel über Transport, Bau und Rodungsflächen für den Windpark, finanzielle Zuwendungen an die Gemeinde sowie das Beteiligungsangebot Nah & Grün Invest für Anwohnerinnen und Anwohner, ein Nachrangdarlehen mit fünfjähriger Laufzeit und einer geplanten jährlichen Verzinsung von 6,1 Prozent.

Besucherinnen und Besucher können sich mit den anwesenden Expertinnen und Experten zu allen Aspekten des Wind- und Solarparks austauschen. Die Veranstaltung hat den Charakter einer Ausstellung und wird durchgehend von Mitarbeitenden von ABO Wind betreut. Interessierte können also jederzeit zwischen 17 und 20 Uhr vorbeikommen.

Wer sich die Infoposter nicht vor Ort ansehen möchte, kann dies auch bequem von zu Hause aus tun. Auf dieser Website stehen ab dem Nachmittag des 9. Oktober alle ausgestellten Poster zum Download bereit. 

März 2023: Genehmigung erhalten

Am 30. März 2023 hat ABO Wind die Genehmigung für die Errichtung des Windparks Zerfer Schneeberg erhalten. 

August 2022: Zielabweichungsverfahren abgeschlossen

Das im Januar 2022 gestartete Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsplan Trier wurde am 25. August 2022 mit einem positiven Bescheid für den Windpark abgeschlossen. 

Januar 2022: Zielabweichungsverfahren für Windpark gestartet

Für den Windpark Zerfer Schneeberg hat nun ein Zielabweichungsverfahren begonnen, das ABO Wind im vergangenen Sommer beantragt hat. Nötig ist dies, weil der Regionale Raumordnungsplan Trier, Teilfortschreibung Windenergie von 2004 (RROP Trier) das Ziel des sogenannten Außenausschlusses beinhaltet. Dieser schließt Windenergieplanungen außerhalb der im RROP ausgewiesenen Vorranggebiete aus. Die im RROP Trier ausgewiesenen Flächen stimmen jedoch nicht mehr mit den politisch übergeordneten Zielsetzungen und Rechtsgrundlagen überein. Daher wurde bereits 2014 ein neuer Entwurf für den RROP Trier veröffentlicht, in dem das Ziel des „Außenausschlusses“ nicht mehr enthalten ist. Der Entwurf von 2014 ist jedoch bis heute nicht rechtskräftig. Daher ist bis zu dessen Rechtskräftigkeit für jedes Windenergievorhaben außerhalb der Vorranggebiete ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. 

Januar 2021: Projektseite online

Auf der Website www.windpark-zerfer-schneeberg.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alles Wissenswerte und aktuelle Informationen über die Planungen des Windparks.

 

 

Projektinfos

Standort

Standort

 

Die fünf geplanten Anlagen des Windparks Zerfer Schneeberg befinden sich im forstwirtschaftlich genutzten Wald in einer Höhenlage zwischen 500 und 530 m ü. NN. Der Windpark liegt im südlichen Teil der Gemarkung Zerf außerhalb der Kernzonen des Naturparks Saar-Hunsrück, in denen gemäß Landesentwicklungsprogramm IV von Rheinland-Pfalz vom 20.07.2017 die die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen ist. Laut Entwurf des Flächennutzungsplans der VG Saarburg-Kell von 2019, befinden sich die WEA Standorte in einer 49 Hektar großen Eignungsfläche für die Windenergie. Die Ausweisung der Eignungsflächen als Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan befindet sich derzeit noch in Ausarbeitung.

Um spezifische Daten für Windrichtung und -geschwindigkeit zu erlangen, wurde im November 2020 ein flexibler Windmessmast mit 142 m Gesamthöhe errichtet, der bis April 2023 das Windpotential vor Ort gemessen hat.

Anlagentyp

Windkraftanlagen 5 WEA
Anlagentyp 4 x Nordex N163, 1x Nordex N149
Nabenhöhe 164 Meter
Rotordurchmesser 163 Meter bzw. 149 Meter
Gesamthöhe Bis zu 246 Meter
Nennleistung Je 5,7 Megawatt

 

Kommunalabgabe


Kommunalabgabe

Das neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) bietet die Möglichkeit, Kommunen im 2.500-Meter Radius um einen Windpark entsprechend ihres Flächenanteils mit 0,2 Cent für jede produzierte Kilowattstunde finanziell zu beteiligen. Die Kommunen entscheiden frei, wie sie das Geld einsetzen. Laut aktuellen Prognosen wird der Windpark rund 69 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr produzieren. Es wäre also eine Abgabe von rund 138.000 Euro pro Jahr möglich. Darauf entfielen auf die Ortsgemeinde Zerf 74 Prozent, auf die Ortsgemeinde Greimerath 20 Prozent und auf die Ortsgemeinde Mandern rund sechs Prozent.

Die Abgabe wird nach den tatsächlichen einspeisten Kilowattstunden berechnet, es können also Schwankungen auftreten. Über die 20 Jahre währende Zeit der EEG-Vergütung würden insgesamt knapp 2,8 Millionen Euro aus der Zuwendung des Windparks Zerfer Schneeberg in die Gemeindekassen fließen.

Die Zuwendung ist dabei nur einer der Vorteile, den die Kommune und ihre Bürger*innen durch die Anlagen haben. Hinzu kommen erhebliche Pachtzahlungen für die Nutzung von privaten und kommunalen Flächen, Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie eine Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Denn beim Bau und beim Betrieb der Anlagen achtet ABO Wind darauf, möglichst weitgehend Menschen und Betriebe aus der Region zu beauftragen.

Visualisierungen

Visualisierungen sind Fotomontagen, die von verschiedenen Orten in der Umgebung aus verdeutlichen, wie der realisierte Windpark aussehen würde. Mit Hilfe eines Computerprogramms können Experten die Windräder anhand von diversen Referenzpunkten perspektivisch korrekt in das Landschaftsbild einfügen. So können sich Bürgerinnen und Bürger schon heute ein realistisches Bild vom geplanten Windpark machen.

Zeitplan

2019 - 2020 Naturschutzfachliche Kartierungen und Erstellung diverser Fachgutachten (u.a. Avifauna, Fledermäuse, Artenschutzfachbeitrag, FFH-Verträglichkeitsvorprüfung, Naturpark-Verträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsstudie, landschaftspflegerischer Begleitplan, Schall-, Schattengutachten)
Oktober 2020 Erhalt der Genehmigung zur Errichtung eines Windmessmastes
November 2020 Errichtung Windmessmast
Dezember 2020 Einreichung Genehmigungsantrag für den Windpark Zerf
2023 Genehmigung des Windparks
August bis Oktober 2023 Vorbereitung der Rodung: Vermessungsarbeiten, Hiebsunreifeermittlung, Räumung der Flächen, Koordination
Oktober 2023 bis März 2024 Rodungsperiode inklusive Kampfmittelräumung, archäologischen Untersuchungen und naturschutzfachlichen Begleitarbeiten
März bis September 2024 Erd- und Tiefbauarbeiten: Wegebau, Vorbereitung der Standorte
Mai bis September 2024 Fundament und Turmbau
November 2024 bis April 2025 Errichtung der Windenergieanlagen
Mai bis September 2024 Fundament und Turmbau
Juni 2025 Geplante Inbetriebnahme

 

Hintergrund

Der Weg zum Windpark

Windkraft-Projektentwicklung ist eine komplexe Aufgabe. Fachwissen aus vielen Disziplinen ist erforderlich, um einen Windpark zu planen und ans Netz zu bringen. Bei ABO Wind arbeiten unter anderem Meteorologen, Landschaftsarchitekten, Geographen, Bau- und Elektroingenieure, Kaufleute, Journalisten und Umweltwissenschaftler Hand in Hand, damit die Anlagen zügig errichtet werden und möglichst viel sauberen Strom produzieren.

Das Genehmigungsverfahren

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist ein Windpark technisch und juristisch baureif. Um eine rechtssichere Genehmigung zu erlangen, wählt ABO Wind in aller Regel das sogenannte förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Sobald die Behörde die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bescheinigt hat, beginnt eine siebenmonatige Frist, während der auch die Öffentlichkeit formal angehört und beteiligt wird und nach deren Ablauf über das Vorhaben zu entscheiden ist.

Da der Vorhabenträger Duplikate der Unterlagen für alle am Verfahren beteiligten Fachbehörden und Verbände zu erstellen hat, verlassen bei Antragstellung für einen Windpark oft mehr als 50 prall gefüllte Ordner bzw. Datenträger das ABO Wind-Büro.

Einige der einzureichenden Unterlagen – wie zum Beispiel Lagepläne – stammen von ABO Wind-Mitarbeitern. Andere Dokumente stammen von den Herstellern der Anlagen oder werden von beauftragten unabhängigen Gutachtern erstellt.

Zu den Antragsunterlagen gehören unter anderem Umweltverträglichkeitsstudien und Verträglichkeitsprüfungen in Bezug auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. ABO Wind koordiniert und betreut tierökologische Fachgutachten und Monitorings und erstellt Sichtfeldanalysen.

Um eine Genehmigung zu erhalten, muss ein Windparkplaner außerdem strenge Grenzwerte beim Schall und Schattenwurf einhalten, die den einzuhaltenden Abstand zur nächstgelegenen Siedlung mitbestimmen. In den Fragen & Antworten weiter unten erklären wir diese Grenzwerte genauer.

Eine Genehmigung wird nur ausgestellt, wenn alle genehmigungsrelevanten Themen von den entsprechenden Fachbehörden geprüft wurden. Dabei müssen alle Auswirkungen des geplanten Windparks innerhalb gesetzlicher Vorgaben bleiben. Unter anderem werden folgende Aspekte überprüft:

Auswirkung auf Radaranlagen (z.B. für den Flugverkehr) Optische Wirkungen wie Schattenwurf Einhaltung von Grenzwerten bei der Geräuschentwicklung Beschaffenheit des Untergrunds für die Standsicherheit der Anlagen Einhaltung der Brandschutzvorgaben Sicherstellung einer finanziellen Absicherung für den Rückbau der Anlagen nach Ende der Betriebszeit

Erst wenn alle Themen von der Behörde geprüft und als genehmigungsfähig beurteilt werden, wird eine Genehmigung ausgestellt. Diese beinhaltet dann auch entsprechende Auflagen zur Einhaltung möglicher gesetzlich vorgegebener Grenzwerte.

Flächennutzungsplanung in Zerf

Ende 2018 fusionierte die Verbandsgemeinde Kell am See mit der Verbandsgemeinde Saarburg. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren zur Flächennutzungsplanung, Teilfortschreibung Windenergie noch nicht abgeschlossen.

Nach dem Entwurf der Fortschreibung des Raumordnungsplans wird die Planungsgemeinschaft Trier die räumliche Verteilung von Windenergieanlagen künftig nicht mehr regeln.

Der neu gebildete Verbandsgemeinderat der fusionierten VG Saarburg-Kell hat am 11. April 2019 die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windkraft für den Bereich der ehemaligen VG Kell am See beschlossen. Alle geplanten Standorte erfüllen die Kriterien des rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsprogramms IV.

 

Fragen und Antworten zur Windkraft in Zerf

Nun sind Sie als Anwohner gefragt: Welche Fragen zur Windkraft in Zerf möchten Sie uns stellen? Dafür haben wir ein neues Dialogforum eingerichtet, in dem Bürgerinnen und Bürger mit uns in Kontakt treten können.

Häufige Fragen haben wir bereits zusammengetragen und beantwortet. Weitere Fragen können Sie uns über das folgende Formular stellen. Falls Sie eine persönliche Antwort wünschen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an. Sofern Ihre Frage von allgemeinem Interesse ist, fügen wir sie anonymisiert zu unserem Fragenkatalog hinzu.

 

 

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Ihre Frage zur Windenergie Zerfer Schneeberg:



Häufige Fragen

Bleibt der Strom in der Region?

Die geplanten Windenergieanlagen würden klimafreundlich produzierten Strom in das lokale Netz einspeisen. Der erzeugte Strom wird also regional verteilt und verbraucht. Da der Strom aus verschiedenen Erzeugungsanlagen im Netz zusammenläuft und dort nicht etwa nach erneuerbaren oder fossilen Erzeugungsquellen unterschieden wird, kommt in jeder Steckdose ein Strommix aus verschiedenen Produktionsquellen an. Strom aus Windkraftanlagen, wie sie hier geplant sind, erhöht jedoch den Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen produzierten Stroms im Netz und damit auch den Anteil an Windstrom im eigenen Haushalt.

Ist der von Windrädern produzierte Strom zu teuer?

Nein. Windkraft an Land ist die effektivste und kostengünstigste Methode, um klimafreundlich Strom zu produzieren. Im ersten Halbjahr 2020 machte die Windkraft rund 31 Prozent des Strommixes in Deutschland aus und liegt damit auf Platz 1. Ihr Anteil an der EEG-Umlage liegt dagegen bei lediglich 18 Prozent. Der weitere Ausbau der Windkraft ist unverzichtbar für eine bezahlbare Energiewende.

Bei der Stromerzeugung durch Windenergie entstehen zudem praktisch keine Abgase, Abfälle oder Abwässer und damit so gut wie keine Folgekosten. Externe Folgekosten sind Kosten durch Umweltzerstörung, die nicht im Strompreis berücksichtigt werden und die die Allgemeinheit trägt. Würden die gravierenden Folgekosten der Produktion von Atom- sowie Kohlestrom (Endlagerung, Umweltschäden usw.) nicht aus Steuermitteln bezahlt, sondern auf den Strompreis umgelegt, wäre diese Umlage doppelt so teuer wie die für erneuerbare Energien.

Gefährdet Windkraft die Grundversorgung mit Strom?

Nein. Aber die Erzeugung von Windenergie unterliegt witterungsbedingten Schwankungen. Für diese Herausforderung gibt es jedoch Lösungen: kombinieren, verteilen und speichern. In keiner Weise gefährdet der Ausbau der Windkraft die Grundversorgung.

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, eine verlässliche Grundversorgung durch Windenergie zu gewährleisten: Sei es der flächendeckende Ausbau der Windenergie an Land, die Nutzung der Offshore-Potenziale, die Weiterentwicklung von Speichertechnologien oder die Kombination mit flexiblen Gaskraftwerken sowie anderen Erneuerbaren. Denn meist scheint entweder die Sonne oder der Wind weht, so dass an fast allen Tagen im Jahr eine der beiden Quellen Energie liefert. Aus Biomasse, Wasserkraft und Geothermie kann wetterunabhängig immer Strom gewonnen werden. So können naturbedingte Schwankungen bei der Einspeisung von Windenergie ausgeglichen werden. Ferner wird ein leistungsfähigeres Netz künftig mehr Strom aufnehmen können und eine bessere Verteilung gewährleisten. So lässt sich der derzeitige Missstand beseitigen, dass Windräder an windreichen Tagen mitunter mehr Strom produzieren, als ins Netz eingespeist werden kann.

Um eine gleichmäßigere Einspeisung zu erreichen und Spitzen abzuschwächen, besitzen moderne Onshore-Anlagen größere Rotoren, die ihre kleineren Generatoren auch bei wenig Wind antreiben. So werden insgesamt deutlich mehr Volllaststunden bei gleichmäßiger Stromeinspeisung erreicht. Moderne Anlagen übernehmen zudem immer mehr Systemdienstleistungen und tragen damit zur Netzstabilität bei. Um Produktionsspitzen abfangen zu können, werden zusätzlich verschiedene Technologien für eine lokale Stromspeicherung entwickelt

Volkswirtschaftlich betrachtet ist der Ausbau der erneuerbaren Energien sehr sinnvoll. Es werden nicht nur neue Arbeitsplätze mit guter Zukunftsperspektive geschaffen, sondern Deutschland macht sich damit auch unabhängiger von externen Brennstofflieferungen. Hinzu kommen Umweltprobleme, allen voran der Klimawandel und der damit einhergehende Biodiversitätsverlust, denen Erneuerbare Energien wie Windkraft wirkungsvoll begegnen können.

Wer wird die Anlagen betreiben?

Wer den Windpark betreiben wird, steht erst etwa ein halbes Jahr vor Inbetriebnahme fest. Windparkbetreiber können beispielsweise Genossenschaften, Bürger oder Kommunen sein. Auch regionale Energieversorger sonstige Unternehmen kommen in Frage.

Wie sicher sind Windenergieanlagen?

Windenergie ist eine sehr sichere und zuverlässige Art der Stromerzeugung: Moderne Anlagen sind bis zu 98,5 Prozent technisch verfügbar, also betriebsbereit. Technische Störungen führen in den allermeisten Fällen höchstens zu Ertragsausfällen für den Betreiber, nicht jedoch zu Gefahren für die Allgemeinheit. Laut einer Schätzung des Fraunhofer-Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) in Bremerhaven kommt es in Deutschland nur in 0,01 Prozent aller installierten Windkraftanlagen pro Jahr zu Bränden - statistisch betrachtet also einmal in 10.000 Betriebsjahren. Im Zuge der Planungen eines Windparks erstellt ABO Wind individuelle Brandschutzkonzepte und die örtliche Feuerwehr wird für den Notfall eingewiesen. Jede Windkraftanlage wird zudem in regelmäßigen Intervallen gewartet, um mögliche Gefahrenquellen rechtzeitig zu beheben.

Macht Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Nein. Bislang gibt es keinerlei seriöse wissenschaftliche Hinweise darauf, dass Infraschall krank macht. Infraschall ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbarer Schall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz. Viele natürliche Quellen (wie etwa böiger Wind und hoher Seegang), aber auch Autos oder Flugzeuge erzeugen Infraschall. Die Emission durch Windkraftanlagen ist dagegen gering. Schon in wenigen hundert Metern Entfernung ist kaum noch zu unterscheiden, ob Infraschall von einem Windrad oder von einer anderen Quelle – zum Beispiel dem Wind – verursacht wird. Das belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen wie zum Beispiel die kürzlich erschienene Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg.

Wie hoch ist die Lärmbelästigung durch die Anlagen und was wird dagegen getan?

Um eine Genehmigung für eine Windkraftanlage zu bekommen, müssen wie auch bei jedem anderen Gewerbebetrieb strenge Schallgrenzwerte der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" eingehalten werden:

Art der baulichen Nutzung Tags Nachts

Industriegebiet

70 dB(A)    70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kern-, Dorf-, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet     55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Zum Vergleich: Eine ruhige Unterhaltung hat eine Emission von etwa 60 dB(A).

Die Schallbelastung durch eine Windkraftanlage werden stets unter den ungünstigsten Voraussetzungen berechnet: Der Gutachter unterstellt, die Anlage würde durchgehend auf Volllast laufen und es gäbe keine sonstigen Umweltgeräusche wie Blätterrauschen oder Verkehrslärm.

 

Werden Schlagschatten der Rotorblätter auf den Ort fallen?

Je nach Stand der Sonne werfen Rotoren Schatten auf die Umgebung. Das kann für Anwohner unangenehm sein. Deswegen ist die maximal zulässige Belästigung strikt limitiert. Wirft eine Windkraftanlage an einem einzelnen Tag mehr als 30 Minuten lang Schatten auf ein Wohnhaus, wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Das gleiche gilt, wenn die Belastung durch Schattenwurf innerhalb eines Jahres 30 Stunden erreicht hat.

Was wird getan, damit Lichtsignale an Windrädern weniger stören?

Manche Anwohner stören sich an Lichtsignalen der Windräder im Dunkeln. Ab Januar 2023 gilt für Windkraftanlagen die Pflicht zur sogenannten bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung: Das heißt, die Lichter an der Anlage blinken nur, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Somit werden die Lichtsignale um ein Vielfaches verringert.

Verträgt sich der Bau eines Windparks mit Natur- und Artenschutz?

Ja. Beim Bau von Windenergieanlagen hat der Schutz von Natur und Umwelt eine zentrale Bedeutung. Dennoch ist die Errichtung von Windenergieanlagen natürlich ein sichtbarer Eingriff ins Landschaftsbild. Ein weitaus erheblicherer Eingriff in die Natur ist aber auch Vorrausetzung für die Produktion von Atom- oder Kohlestrom. Im Unterschied zu Kohlegruben oder Atomkraftwerken lassen sich Windenergieanlagen jedoch nach Ablauf ihrer Betriebszeit komplett zurückbauen und sie hinterlassen weder strahlenden Atommüll noch riesige Löcher in der Erde.

Ungeachtet dessen sind im Vorfeld des Baus eines Windparks strenge gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten. Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie des Gesetzes des Landes Rheinland-Pfalz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (LNatSchG) sind die vorhabenspezifischen Wirkungen auf Natur und Landschaft zu untersuchen. Daher kooperiert ABO Wind mit unabhängigen Arten- und Naturschutzgutachtern. Nur wenn garantiert ist, dass sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und keine bedrohten Tierarten durch die Anlagen gefährdet sind, wird der geplante Windpark auch realisiert.

Wie viel Raum benötigt der Kranstellplatz?

Jede Windenergieanlage benötigt einen Kranstellplatz, der auf einer Fläche von rund 1.800 Quadratmetern mit wasserdurchlässigem Schotter befestigt wird. Zusätzlich beansprucht der Bau einer Windenergieanlage temporäre Areale zur Lagerung und Montage, die nach der Fertigstellung des Windparks wieder in den Ursprungszustand zurückgebaut werden. Lediglich im Bereich des Fundamentes, das auf die Ableitung der hohen statischen Lasten ausgelegt und dimensioniert ist, erfolgt auf einer Fläche von rund 400 Quadratmetern eine Vollversiegelung.

Wie wird der Rückbau der Anlagen so abgesichert, dass die Gemeinschaft nicht die späteren Rückbaukosten übernehmen muss?

In jedem Nutzungsvertrag mit den Standorteigentümern wird von ABO Wind eine Rückbaubürgschaft garantiert. Die Höhe dieser Rückbaubürgschaft wird von der Genehmigungsbehörde bestimmt und ihre vertragliche Garantie ist Voraussetzung dafür, die Genehmigung zum Beginn der Baumaßnahmen zu erhalten. Der Bau von Windenergieanlagen darf also erst beginnen, wenn die Bankbürgschaft über den festgelegten Betrag tatsächlich hinterlegt ist. Eine Windenergieanlage besteht zum Großteil aus Stahl und anderen Wertstoffen, die nach Beendigung des Betriebs wiederverwertet werden.

Ist nach der Vertragsdauer Windkraft an einem Standort nicht mehr erwünscht, kann auf den Ersatz einer abgebauten Anlage natürlich auch verzichtet werden. Der vollständige Rückbau von Windenergieanlagen ist – anders als etwa der von Atomkraftwerken oder Kohlegruben – problemlos möglich.

Warum werden die Anlagen nach 25 Jahren zurückgebaut?

Pachtverträge sind in der Regel auf eine Dauer von 25 Jahren ausgelegt. Die Windkraftanlage zum Ablauf der Vertragsdauer rückzubauen und gegebenenfalls eine neue zu errichten, ist in den meisten Fällen sinnvoll, da die technische Lebensdauer einer Anlage heute bei 25 bis 30 Jahren liegt. Neben dem gewöhnlichen Verschleiß spricht noch ein anderes Argument für den Ersatz älterer Anlagen: Die Windkraft als relativ junge Technologie entwickelt sich rasant weiter. In den letzten 20 Jahren hat sich die durchschnittliche Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen von 260 Kilowatt auf 2.600 Kilowatt verzehnfacht. Moderne Anlagen kommen sogar auf eine Leistung von 5.000 Kilowatt und mehr. In den nächsten 20 bis 30 Jahren wird es voraussichtlich ähnlich dynamische Fortschritte geben. Der Ersatz älterer Anlagen durch neuere, das so genannte Repowering, macht so einen vielfach höheren Stromertrag mit weniger Anlagen möglich.

Wird die Wasserqualität durch den Bau des Windparks beeinträchtigt?

Nein. Regen versickert weiterhin dort, wo er niederfällt. Er wird durch die Windenergieanlagen nicht aufgefangen oder abgeleitet. Natürlich erfordert der Betrieb des Windparks (wie übrigens auch der Betrieb von Autos, Motorrädern und vielen anderen technischen Geräten) den Einsatz von Stoffen, die nicht ins Trinkwasser gehören. Getriebeöl zum Beispiel. Dafür gibt es jedoch strenge gesetzliche Vorschriften, die den Umgang mit diesen Materialen regeln. Diese Regeln werden beim Bau und Betrieb der Anlagen selbstverständlich eingehalten. Das minimiert die Umweltrisiken.

Wird der touristische Wert der Region durch den Windpark gemindert?

Nein. Windkraft und Tourismus passen gut zusammen. Laut einer aktuellen Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien finden 93 Prozent der Befragten den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien wichtig bis außenordentlich wichtig. Windkraftanlagen sind ein sichtbares Zeichen, dass eine Region den Klimaschutz ernstnimmt. Die „Reiseanalyse 2015“ stellte fest, dass nur 0,8 Prozent der Urlauber wegen Windkraftanlagen eine Region meiden würden. Zu ähnlichen Ergebnissen kam die schottische Studie „Wind Farms and Tourism Trends in Scotland“.
Wir arbeiten eng mit den lokalen Tourismusverbänden zusammen, um ggf. mit gemeinsam entwickelten Angeboten die Region zu stärken. Einige Beispiele für solche Angebote finden Sie unter www.abo-wind.com/tourismus.

Kontakt

Larissa Zajicek

Larissa Zajicek
Projektleiterin

Tel.: (0611) 267 65-640
Fax: (0611) 267 65-599
larissa.zajicek(at)abo-wind.de

 

Lena Fritsche

Lena Fritsche
Ansprechpartnerin Presse

Tel. +49 611 267 65-617
Fax +49 611 267 65-599
presse(at)abo-wind.de

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